Frank Dittrich | Bad Homburg vor der Höhe

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü

Ortsbeirat

Fragen und Antworten zum Ortsbeirat

Die Bad Homburger Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17. September 2015 beschlossen, vier neue Ortsbezirke einzurichten.

Zu den bereits bestehenden Ortsbezirken Dornholzhausen, Ober-Eschbach und Ober-Erlenbach wurden für das Stadtgebiet die Ortsbezirke Berliner Siedlung/Gartenfeld, Gonzenheim, Innenstadt und Kirdorf gebildet. Für jeden Ortsbezirk wird ein Ortsbeirat eingerichtet. Die Ortsbeiräte bestehen für alle Ortsbezirke aus jeweils neun Mitgliedern.

Weshalb braucht man Ortsbeiräte?
In einem gewachsenen Gemeinwesen haben die Bürgerinnen und Bürger eines Ortsbezirks die Möglichkeit, sich mit Anregungen, Ideen und Vorschlägen über den Ortsbeirat einzubringen. Der Ortsbeirat übernimmt dabei die Aufgaben der Bürgerschaft. Er wahrt die örtlichen Interessen und beschreibt die Situation vor Ort.

Welche Möglichkeiten hat ein Ortsbeirat?
Der Ortsbeirat hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen. Er ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans. Er nimmt zu Fragen Stellung, die ihm von der Stadtverordnetenversammlung oder vom Magistrat vorgelegt werden.

Welche Aufgaben hat eine Ortsvorsteherin/ein Ortsvorsteher?
Die oder der vom Ortsbeirat gewählte Vorsitzende trägt den Titel Ortsvorsteherin oder Ortsvorsteher. Die Aufgabe der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers ist mit der der Stadtverordnetenvorsteherin beziehungsweise des Stadtverordnetenvorstehers vergleichbar: Sie oder er lädt zu den Sitzungen ein, leitet diese und unterzeichnet die Niederschrift.

Wie konstituiert sich ein Ortsbeirat?
Die Wahl der Ortsbeiräte findet parallel zu den Kommunalwahlen alle fünf Jahre statt. Die Einladung zur konstituierenden Sitzung erfolgt durch die bisherige Ortsvorsteherin oder den bisherigen Ortsvorsteher. Wurde ein Ortsbeirat zum ersten Mal eingerichtet, lädt der Oberbürgermeister dazu ein.

Sind die Sitzungen des Ortsbeirates öffentlich?

Die Sitzungen der Ortsbeiräte sind öffentlich. In sehr wenigen Einzelfällen, z.B. bei Grundstücksgeschäften, kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Hierauf wird in der Einladung hingewiesen.

Welche typischen Tagesordnungspunkte werden vom Ortsbeirat behandelt?
Der Ortsbeirat befasst sich unter anderem mit Verkehrsangelegenheiten, Bauvorhaben, Sanierungsmaßnahmen, Straßenbenennungen, Gestaltung und Pflege im Stadtteil sowie kulturellen Angelegenheiten.

Wie kann man sich im Ortsbeirat mit Themen einbringen?
Vor Beginn jeder Sitzung des Ortsbeirates, gibt es eine allgemeine Fragestunde für Bürgerinnen und Bürger. Dabei haben Einzelne die Möglichkeit, ihre Anliegen vorzutragen.

Wie erfährt man von den Sitzungen?
In aller Regel tagen die Ortsbeiräte einmal im Monat. Ausgenommen hiervon sind die Ferien. Die Einladungen zu den Sitzungen werden in den örtlichen Tageszeitungen, auf der städtischen Internetseite und im Aushang im Rathaus vor dem Stadtladen öffentlich bekanntgemacht.


Herausgeber / Ansprechpartner:
Bad Homburg v.d.Höhe
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Rathausplatz 1
Bad Homburg

 
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü